AKTIONS- & VERFÜGUNGSFONDS

AKTIONS- & VERFÜGUNGSFONDS

Zur Unterstützung der stadtteilbezogenen Aktivitäten steht ein niedrigschwellig angelegter Aktions- und Verfügungsfonds zur Verfügung, der mit einem geringen bürokratischen Aufwand genutzt werden kann. Der Fonds dient dazu, kleinteilige und ergänzende investive sowie nicht-investive Projekte zu ermöglichen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des Quartiers oder der Gesamtstadt leisten.
Gefördert werden Vorhaben, die das Zusammenleben, die Aufenthaltsqualität oder die Entwicklung des Stadtteils verbessern und die bestehenden Maßnahmen sinnvoll ergänzen. Antragsberechtigt sind alle juristischen und natürlichen Personen, die innerhalb der Gebietskulisse leben oder dort tätig sind und mit ihren Ideen zur positiven Entwicklung des Quartiers beitragen möchten.
Der Aktions- und Verfügungsfonds unterstützt niedrigschwellige, kleinteilige investive und nicht‑investive Projekte, die das Zusammenleben, die Aufenthaltsqualität und die Entwicklung des Stadtteils stärken. Gefördert werden Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zum Quartier oder zur Gesamtstadt leisten und bestehende Maßnahmen sinnvoll ergänzen. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen innerhalb der Gebietskulisse, die mit ihren Ideen zur positiven Entwicklung des Quartiers beitragen möchten.

FÖRDERCHECK IN 30 SEKUNDEN

Wer kann beantragen?

Privatpersonen, Vereine, Initiativen, Einrichtungen und Vereine im Fördergebiet.

Was wird gefördert?

Die Fonds unterstützen kleine nicht‑investive Projekte und fördern vor allem Sach‑ und Materialkosten, Mieten und kleinere Dienstleistungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Aktionsfonds fördert bis 250 € vollständig, der Verfügungsfonds bis 20.000 € zu 50 %.

Wo?

In den Fördergebieten Sandow, Neu-Schmellwitz und Sachsendorf-Madlow.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Wir fördern Projekte, die das Miteinander stärken und unsere Stadtteile lebendig machen.

Zelte und Bierbänke mit vielen Menschen auf einer Freifläche vor einem Plattenbau

Gemeinsam Leben

Folie zwischen Baum und Laterne gespannt, darauf Graffiti und Kinder davor

Kultur Erleben

Öffentlicher Raum Begrünung

Räume Gestalten

Menschen Verbinden

Die Mittel aus dem Fonds können insbesondere eingesetzt werden für folgende Maßnahmen und Projekte. Die konkreten Zweckbestimmungen für die Gebietskulisse sind den Satzungen der jeweiligen Stadtteile zu entnehmen.

Für die notwendige Antragstellung nutzen Sie bitte die Beratung im jeweiligen Stadtteilladen. Förderfähig sind Sach- bzw. Materialkosten, Kosten für Raum- und Gerätemieten, besondere projekt-spezifische Aufwendungen sowie kleinere Aufträge an Firmen oder Dienstleister, die nicht über ehrenamtliches Engagement erbracht werden können.

Maßnahmen zur Sicherung von Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen

Veranstaltungen zur kulturellen und sozialen Belebung des Stadtteils oder einzelner Wohnquartiere

Aktivitäten zur Förderung der Integration sozialer Minderheiten (z. B. Menschen mit Behinderung, Geflüchtete)

Initiativen von Schulen und Kitas zur kulturellen Belebung der Wohnquartiere (Schülerbands, Laientheater, Workshops)

Wettbewerbe von Hausgemeinschaften

Vereinsaktivitäten zur Aktivierung und Stärkung der Freiwilligenarbeit

Gemeinnützige Einrichtungen bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Nachbarschaftsfeste)

Vereine und Projekte bei der Neuansiedlung bzw. beim Umzug im Stadtteil (Büroausstattung, Öffentlichkeitsarbeit)

Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen der Jugendhilfe sowie generationsübergreifende Aktivitäten

Gewerbliche Projekte mit einem Mix aus Profit- und Non-Profit-Nutzungen sowie Initiativen von Existenzgründerinnen und -gründern

Die Mittel aus dem Fonds können insbesondere eingesetzt werden für folgende Maßnahmen und Projekte. Die konkreten Zweckbestimmungen für die Gebietskulisse sind den Satzungen der jeweiligen Stadtteile zu entnehmen. Für die notwendige Antragstellung nutzen Sie bitte die Beratung im jeweiligen Stadtteilladen.

Förderfähig sind Sach- bzw. Materialkosten, Kosten für Raum- und Gerätemieten, besondere projektspezifische Aufwendungen sowie kleinere Aufträge an Firmen oder Dienstleister, die nicht über ehrenamtliches Engagement erbracht werden können.

Maßnahmen zur Sicherung von Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen

Veranstaltungen zur kulturellen und sozialen Belebung des Stadtteils oder einzelner Wohnquartiere

Aktivitäten zur Förderung der Integration sozialer Minderheiten (z. B. Menschen mit Behinderung, Geflüchtete)

Initiativen von Schulen und Kitas zur kulturellen Belebung der Wohnquartiere (Schülerbands, Laientheater, Workshops)

Wettbewerbe von Hausgemeinschaften

Vereinsaktivitäten zur Aktivierung und Stärkung der Freiwilligenarbeit

Gemeinnützige Einrichtungen bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Nachbarschaftsfeste)

Vereine und Projekte bei der Neuansiedlung bzw. beim Umzug im Stadtteil (Büroausstattung, Öffentlichkeitsarbeit)

Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen der Jugendhilfe sowie generationsübergreifende Aktivitäten

Gewerbliche Projekte mit einem Mix aus Profit- und Non-Profit-Nutzungen sowie Initiativen von Existenzgründerinnen und -gründern

SO FUNKTIONIERT´S

1. Idee entwickeln

Sie haben eine Idee für Ihren Stadtteil.

2. Beratung

Die Stadtteilmanager beraten Sie gerne zu Ihrer Projektidee.

3. Antrag stellen

Reichen Sie Ihren Antrag bei den Stadtteilmanagern ein.

4. Entscheidung

Das örtliche Gremium prüft und entscheidet.

5. Projekt umsetzen

Sie setzen Ihr Projekt um.

6. Abrechnung

Ihr Verwendungsnachweis wird geprüft und die Rate ausgezahlt.

ERFOLGREICHE PROJEKTE

Verfügungsfondsprojekte aus den Stadtteilen
Aktionsfondsprojekte aus den Stadtteilen

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz 
Fachbereich Stadtentwicklung
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

Max Heyde
Telefon: 0355 – 612 4115
E-Mail: stadtentwicklung@cottbus.de

DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Ostrower Straße 15
03046 Cottbus

Telefon: 0355 – 780020
E-Mail: cottbus@dsk-gmbh.de