Aktions- und Verfügungsfonds
Was wird gefördert?
Die Mittel aus dem Fonds können insbesondere eingesetzt werden für folgende Maßnahmen und Projekte. Die konkreten Zweckbestimmungen für die Gebietskulisse sind den Satzungen der jeweiligen Stadtteile zu entnehmen. Für die notwendige Antragstellung nutzen Sie bitte die Beratung im jeweiligen Stadtteilladen. Förderfähig sind Sach- bzw. Materialkosten, Kosten für Raum- und Gerätemieten, besondere projektspezifische Aufwendungen sowie kleinere Aufträge an Firmen oder Dienstleister, die nicht über ehrenamtliches Engagement erbracht werden können.
Maßnahmen zur Sicherung von Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen
Veranstaltungen zur kulturellen und sozialen Belebung des Stadtteils oder einzelner Wohnquartiere
Aktivitäten zur Förderung der Integration sozialer Minderheiten (z. B. Menschen mit Behinderung, Geflüchtete)
Initiativen von Schulen und Kitas zur kulturellen Belebung der Wohnquartiere (Schülerbands, Laientheater, Workshops)
Wettbewerbe von Hausgemeinschaften
Vereinsaktivitäten zur Aktivierung und Stärkung der Freiwilligenarbeit
Gemeinnützige Einrichtungen bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Nachbarschaftsfeste)
Vereine und Projekte bei der Neuansiedlung bzw. beim Umzug im Stadtteil (Büroausstattung, Öffentlichkeitsarbeit)
Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen der Jugendhilfe sowie generationsübergreifende Aktivitäten
Gewerbliche Projekte mit einem Mix aus Profit- und Non-Profit-Nutzungen sowie Initiativen von Existenzgründerinnen und -gründern
Was wird gefördert?
Die Mittel aus dem Fonds können insbesondere eingesetzt werden für folgende Maßnahmen und Projekte. Die konkreten Zweckbestimmungen für die Gebietskulisse sind den Satzungen der jeweiligen Stadtteile zu entnehmen. Für die notwendige Antragstellung nutzen Sie bitte die Beratung im jeweiligen Stadtteilladen. Förderfähig sind Sach- bzw. Materialkosten, Kosten für Raum- und Gerätemieten, besondere projekt-spezifische Aufwendungen sowie kleinere Aufträge an Firmen oder Dienstleister, die nicht über ehrenamtliches Engagement erbracht werden können.
Maßnahmen zur Sicherung von Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen
Veranstaltungen zur kulturellen und sozialen Belebung des Stadtteils oder einzelner Wohnquartiere
Aktivitäten zur Förderung der Integration sozialer Minderheiten (z. B. Menschen mit Behinderung, Geflüchtete)
Initiativen von Schulen und Kitas zur kulturellen Belebung der Wohnquartiere (Schülerbands, Laientheater, Workshops)
Wettbewerbe von Hausgemeinschaften
Vereinsaktivitäten zur Aktivierung und Stärkung der Freiwilligenarbeit
Gemeinnützige Einrichtungen bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Nachbarschaftsfeste)
Vereine und Projekte bei der Neuansiedlung bzw. beim Umzug im Stadtteil (Büroausstattung, Öffentlichkeitsarbeit)
Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen der Jugendhilfe sowie generationsübergreifende Aktivitäten
Gewerbliche Projekte mit einem Mix aus Profit- und Non-Profit-Nutzungen sowie Initiativen von Existenzgründerinnen und -gründern
Wie viel wird gefördert?
Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds wird bis zu 50 % aus Städtebauförder-mitteln finanziert. Der Eigenanteil von 50 % ist durch die Antragstellenden oder Dritte sicherzustellen. Die Förderobergrenze liegt bei maximal 20.000 € je Antragsteller, Maßnahme und Jahr.
Aktionsfonds
Der Aktionsfonds wird bis zu 100 % aus Städtebaufördermitteln finanziert. Die Förderobergrenze liegt bei 250 €.
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Max Heyde
Telefon: 0355 – 612 4115
E-Mail: stadtentwicklung@cottbus.de
DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Ostrower Straße 15
03046 Cottbus
Telefon: 0355 – 780020
E-Mail: cottbus@dsk-gmbh.de